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Der Mitgliedsbeitrag beträgt derzeit € 40,00 jährlich und umfasst unsere Leistungen für den Ehegatten, die Ehegattin (Lebensgefährte, Lebensgefährtin) und die im gemeinsamen Haushalt lebenden Kinder, soweit sie sich noch nicht selbst erhalten können.

Bei einem Beitritt bis zum 50. Lebensjahr wird keine Aufnahmegebühr berechnet.

Bei Ersteintritt nach Vollendung des 50. Lebensjahres beträgt die Aufnahmegebühr gestaffelt einmalig max. € 400,00.

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